Kontakt
Restaurant-Anfrage senden
Nennt uns kurz euren Betrieb und einen Kontaktweg. Weitere Details klären wir persönlich.
Danke – wir melden uns.
Deine Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir. Bei Fragen vorher: [email protected]
Direkt erreichen
| E-Mail (allgemein) | [email protected] |
| E-Mail (Datenschutz) | [email protected] |
| Telefon | +49 421 40980751 |
| Postanschrift | Hey Listen Technologies UG (haftungsbeschränkt) Regensburger Straße 2 28844 Weyhe Deutschland |
| Weitere Produktmarke | hey-listen.ai |
| Geschäftsführer | Daniel Wittig und Christian Kirsch |
Für Restaurants
Wenn ihr Hey-Gastroline kennenlernen wollt, ist der schnellste Weg eine Anfrage: Wir klären, welche Module für euren Betrieb relevant sind und wie ein begleiteter Start aussehen kann. Im Formular werden keine Zahlungsdaten abgefragt.
Für Quandoo-Wechsler haben wir einen eigenen Migrations-Plan unter /quandoo-schliesst-2026. Dort findet ihr den Ablauf und könnt einen passenden Wechselplan anfragen.
Für Presse und Partnerschaften
Presse-Anfragen und Partnerschafts-Themen (DEHOGA, Distributoren, Tech-Integrationen) bitte an [email protected] mit „Presse" oder „Partnerschaft" im Betreff.
Rechtliches
Kurz und verbindlich eingeordnet.
Antworten zum aktuellen Produktstand, zu Konditionen und zum nächsten sinnvollen Schritt.
Welche Angaben braucht das Kontaktformular?
Benötigt werden Restaurant, Name, eine erreichbare E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sowie die Bestätigung der Datenschutzhinweise.
Muss ich bereits Kunde sein?
Nein. Das Formular ist für Produktfragen, Demo- und Zugangsanfragen sowie Rückfragen von bestehenden Kontakten gedacht.
Kann ich lieber eine Demo buchen?
Ja. Über die Demo-Buchung könnt ihr einen Termin wählen. Alternativ könnt ihr das Team über das Kontaktformular erreichen.
Wer erhält meine Nachricht?
Die Anfrage geht an das Hey-Gastroline-Team der Hey Listen Technologies UG. Details zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
Ist eine Anfrage bereits ein Vertrag?
Nein. Eine Kontakt-, Demo- oder Zugangsanfrage ist noch kein Vertragsabschluss.