Quandoo schließt am 30.09.2026. Wechsel jetzt planen
DSGVO

DSGVO-Konformität (Reservierungssysteme)

Die Einhaltung aller EU-Datenschutz-Anforderungen beim Verarbeiten von Gäste-Daten in Reservierungs-Software.

Auch bekannt als: GDPR-Compliance · Datenschutz-Konformität · DSGVO-Reservierung

Definition

DSGVO-Konformität beschreibt die Einhaltung aller Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Kontext von Reservierungssystemen bedeutet das: Gäste-Daten (Name, Telefon, E-Mail, Sonderwünsche, Buchungs-Historie) dürfen nur unter klar definierten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden — und der Anbieter muss bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen vorhalten.

Zentrale Anforderungen für Restaurants

Als Restaurant seid ihr Verantwortlicher im DSGVO-Sinn (Art. 4 Abs. 7). Der Reservierungs-Software-Anbieter ist Auftragsverarbeiter (Art. 28). Das heißt:

  1. AV-Vertrag mit dem Anbieter muss vor Live-Schaltung unterschrieben sein
  2. Rechtsgrundlage für die Buchungs-Daten ist meistens Art. 6 lit. b (Vertragsanbahnung — die Reservierung) — kein expliziter Consent nötig
  3. Marketing-Daten (Newsletter, Geburtstags-Mails) brauchen separat Art. 6 lit. a (Einwilligung)
  4. Datenschutz-Erklärung auf eurer Webseite muss den Anbieter und die Verarbeitung benennen
  5. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) muss bei euch dokumentiert sein
  6. Datenübertragbarkeit (Art. 20): Gäste haben Recht auf CSV-Export ihrer Daten

Risiko-Punkte bei US-Anbietern (Schrems-II)

Seit dem Schrems-II-Urteil 2020 ist der Datentransfer in die USA nur erlaubt mit:

  • Standardvertragsklauseln (SCC) zwischen euch und dem Anbieter
  • Zusätzlichen technischen Maßnahmen (Verschlüsselung, dass der US-Anbieter selbst nicht auf Klartext zugreifen kann)
  • Einer Transfer Impact Assessment (TIA) — Risikobewertung

In der Praxis erfüllen die wenigsten US-Restaurant-Anbieter alle drei Punkte vollständig. Bei einer DSGVO-Prüfung haftet ihr als Verantwortlicher, nicht der US-Anbieter. Beispiele potenziell relevanter US-Anbieter im Restaurant-Bereich:

  • OpenTable: Booking Holdings (USA-Mutter), Server-Mix EU + USA
  • TheFork: europäische Plattform; 2026 wurde eine Übernahme durch American Express angekündigt

EU-Hosting allein reicht nicht: wenn der US-Mutterkonzern theoretischen Zugriff auf die Daten hat (z.B. via Support-Tools, US-Cloud-Backups), ist das DSGVO-rechtlich kritisch — auch wenn der primäre Server in Frankfurt steht. Eine Antwort darauf sind EU-only-Verträge mit dokumentiertem Sub-Auftragsverarbeiter-Verbot in die USA.

DACH-/EU-Hosting-Anbieter

Anbieter, die rein EU/DACH gehostet sind und keinen US-Mutterkonzern haben, machen die DSGVO-Compliance strukturell einfacher:

  • Hey-Gastroline — IONOS Deutschland, deutsche Trägergesellschaft (Hey Listen Technologies UG)
  • aleno — Schweizer Anbieter, FADP-/DSGVO-Setup
  • Gastronaut — Berliner Anbieter, DE-Hosting
  • Resmio — DE-Hosting
  • Zenchef — EU-Hosting (Frankreich)
  • DISH — METRO/HD, DE-Hosting

DSGVO-Aspekte bei KI-Telefonassistenten

Sprach-Aufnahmen sind personenbezogen und brauchen besondere Sorgfalt — Details siehe KI-Telefonassistent-Eintrag.

Im Kern: transparenter Hinweis am Anrufstart, Minimal-Speicherung (Transcript ja, Audio nur kurz), EU-LLM-Konfiguration für Audio-Verarbeitung — und alles im AV-Vertrag dokumentiert.

Praktische DSGVO-Checkliste für Reservierungs-Anbieter

Wenn ihr einen neuen Anbieter prüft, fragt schriftlich:

  • Wo stehen die Server (Stadt, Land, Provider)?
  • Gibt es eine US-Mutter oder US-Sub-Auftragsverarbeiter?
  • AV-Vertrag liegt vor (Mustertext anfordern)?
  • CSV-Export-Recht nach Art. 20 ist technisch umgesetzt?
  • Sub-Auftragsverarbeiter-Liste ist transparent?
  • Bei KI-Telefon: Audio-Verarbeitung wo und wie lange?
  • Bei Marktplatz-Modell: wer ist Verantwortlicher, wer Auftragsverarbeiter?

Anbieter, die hier Sales-Floskeln liefern statt klare Antworten, sind ein rotes Flag.

Hey-Gastroline in 20 Minuten kennenlernen.

Demo mit euren echten Buchungszahlen. Kein Vertrag, keine Kreditkarte.

Häufige Fragen

Kurz und verbindlich eingeordnet.

Antworten zum aktuellen Produktstand, zu Konditionen und zum nächsten sinnvollen Schritt.

Was erklärt die Seite zu „Dsgvo Konformitaet“?

Sie ordnet den Begriff oder Ablauf für Restaurants ein und verbindet ihn mit passenden Produkt-, Hilfe-, Blog- oder Vergleichsinhalten.

Ist „Dsgvo Konformitaet“ in jedem Restaurant gleich umzusetzen?

Nein. Prozesse, Systeme, Verträge und Datenschutzanforderungen unterscheiden sich. Die Seite liefert Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Betriebs.

Wo finde ich weiterführende Inhalte zu „Dsgvo Konformitaet“?

Verwandte Glossarbegriffe, Produktseiten, Hilfeartikel und Blogbeiträge sind im Wissensbereich miteinander verknüpft.

Wie aktuell sind die Produktangaben?

Verbindlich ist der im individuellen Angebot bestätigte Funktionsumfang. Geplante Funktionen werden nicht als öffentlich freigegebener Self-Service dargestellt.

Wo kann ich eine offene Frage stellen?

Über die Kontaktseite erreicht ihr das Hey-Gastroline-Team. Für eine konkrete Produkteinordnung könnt ihr außerdem eine Demo anfragen.