No-Show-Gebühr im Restaurant
Eine vorab transparent vereinbarte Zahlung, die unter bestimmten Bedingungen bei Nichterscheinen oder zu später Stornierung verlangt werden kann.
Definition
Eine No-Show-Gebühr ist ein Betrag, den ein Restaurant bei Nichterscheinen oder einer vertraglich definierten verspäteten Stornierung verlangen kann. Ob eine Gebühr im Einzelfall wirksam vereinbart und angemessen ist, hängt von Buchungsprozess, Bedingungen, Kommunikation und tatsächlicher Situation ab. Dieser Glossareintrag ist keine Rechtsberatung.
Abgrenzung zu anderen Zahlungswegen
- Anzahlung: Geld wird bereits bei der Buchung bezahlt und später meist verrechnet.
- Vorautorisierung: Ein Betrag wird auf der Karte reserviert, aber noch nicht eingezogen.
- No-Show-Gebühr: Ein Betrag wird nur bei den vorab beschriebenen Auslösern fällig.
Die technische Kartenreservierung erklärt der Eintrag Stripe-Vorautorisierung.
Transparenz vor der Buchung
Eine Gebühr sollte nicht erst nach dem Nichterscheinen erwähnt werden. Gäste müssen vor dem verbindlichen Abschluss erkennen können:
- Höhe oder nachvollziehbare Berechnung,
- kostenlose Stornierungsfrist,
- auslösende Bedingungen,
- Zahlungs- oder Kartenprozess,
- Kontaktweg für Korrektur und besondere Umstände.
Diese Angaben gehören in den Buchungsweg und in die Reservierungsbestätigung.
Nicht für jede Reservierung gleich
Ein Café mit vielen spontanen Gästen benötigt möglicherweise keine Kartensicherung. Bei einer großen Gruppe, einem Menüevent oder wenigen hochpreisigen Tischen kann eine klar kommunizierte Regel eher angemessen sein. Restaurants sollten mildere Maßnahmen wie Erinnerung und einfache Stornierung zuerst mitdenken.
Wirkung messen
Vergleicht No-Show-Quote, Stornierungszeitpunkt, Beschwerden, Buchungsabbrüche und Wiederbesetzung vor und nach einer Änderung. Eine sinkende No-Show-Quote allein beweist keinen wirtschaftlichen Erfolg, wenn gleichzeitig viele Gäste die Buchung abbrechen.
In Hey-Gastroline
Hey-Gastroline kann Erinnerungen und konfigurationsabhängige Zahlungsschritte in einen No-Show-Prozess einordnen. Eine No-Show-Gebühr wird nicht automatisch aktiviert. Bedingungen, Kommunikation, Zahlungsanbieter und vertragliche Grundlage müssen vorab geprüft und vereinbart werden.
Hey-Gastroline in 20 Minuten kennenlernen.
Demo mit euren echten Buchungszahlen. Kein Vertrag, keine Kreditkarte.